Pflege nach Spitalaufenthalt
Wir sorgen uns um Sie nach Ihrem Spitalaufenthalt
Die Akut und Übergangspflege wird nur dann verordnet, wenn keine langfristige Rehabilitation notwendig ist. Wir besuchen Sie bereits im Spital und klären mit Ihnen und dem behandelnden Arzt Ihren Pflegebedarf ab. Die Kosten der Akut und Übergangspflege werden von uns direkt mit dem Kanton und der Krankenkasse abgerechnet. Sie als Klient haben hierzu keine Patientenbeteiligung und müssen keine Kosten übernehmen.